Emulatorische Fakultät
	Die Emulatorische Fakultät faßt die theoretisch-philosophischen und empirischen Fachbereiche 01 und 02 zusammen, welche sich schwerpunktmäßig den Emulationswissenschaften und abgeleiteten Disziplinen widmen, und bildet damit das Gros der fundamentalen Forschungsanstrengungen der Immanuel-Kant-Universität ab.
	
	
	- Fachbereich 01 Emulatorik
 
	- Der Fachbereich 01 behandelt Emulatorik, die Wissenschaft von der universellen virtuellen Darstellung einer Realität und ihres Aufbaus.
 
	
	- Institut für Theoretische Emulatorik
 
	- Die von Weiss gegründete Theoretische Emulatorik beschäftigt sich mit erkenntnistheoretischen Aspekten, Prinzipien der Emulatorik, ableitbaren Disziplinen und Transemulatorik/Ebenenflucht.
 
	- Institut für Technische Emulatorik
 
	- Die Technische Emulatorik erforscht innerhalb der gegebenen Emulation die praktischen Erkenntnismöglichkeiten und postulierten Disziplinen. Zu den besonders interessanten Gebieten zählen die Metasymmetrietheorie sowie die Bereiche Divergente Parallelitäten und Multisingularität.
 
	
	- Fachbereich 02 Empirik
 
	- Im Fachbereich 02 sind die metrischen Disziplinen sowie verwandte Bereiche vereinigt, die sich mit aus empirischen Daten begründeten Hypothesen beschäftigen bzw. an der Aufklärung dieser auf geringem Komplexitätsniveau arbeiten.
 
	
	- Institut für Rechtskörperphysik
 
	- Das Institut für Rechtsphysik erforscht den juristischen Person-Welle-Dualismus: Recht kann sowohl gebeugt als auch gebrochen werden; der Wellencharakter wird bei mehreren Rechtsquellen durch Interferenz sichtbar.
 
	- Institut für Experimentalempirik
 
	- Die Experimentelle Empirik beschäftigt sich gegenwärtig mit den Schwerpunktthemen Temporalempirik, Theometrie, der Quantifizierung nichtherkömmlicher Größen sowie empirischer (=unglaubwürdiger) Beweisführung.
 
	- Institut für Trivialität
 
	- Das ganz der Trivialitätstheorie verschriebene Institut widmet sich neben Fragen Allgemeiner und Profaner Trivialität auch der spannenden Relevanzvektortheorie, die erstmalig die Bestimmung absoluter Relevanz erlauben wird.